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Auflösung von Leasing-Verträgen

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Bei berechtigten und wirtschaftlich begründeten Fällen (zum Beispiel bei Totalverlust des Leasing-Objektes) können Leasing-Verträge auch während der an sich unkündbaren Grundmietzeit vorzeitig aufgelöst werden. In der Regel sind dann Ausgleichszahlungen zu leisten.

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