Vor der Entscheidung über die Annahme eines Leasing-Vertrages prüft die Leasing-Gesellschaft den Antrag des Leasing-Nehmers auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität. Dazu gehört auch, ob die gewählte Vertragslaufzeit zur AfA-Zeit des Leasing-Objektes, der vorgesehenen Intensität der Nutzung und einem gegebenenfalls vereinbarten Restwert passt. Die Prüfung der Leasing-Fähigkeit des Objektes gehört ebenfalls, wie die Bonitätsprüfung des Leasing-Nehmers sowie die Prüfung des Lieferanten, zur Vertragsprüfung.
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